Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Fliesenleger Remscheid (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber über Fliesen- und Verlegearbeiten sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mehrarbeiten werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre gemäß § 634a BGB. Reklamationen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gerichtsstand ist Remscheid. Es gilt deutsches Recht.